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Transportbedingungen

Expresssendungen

Bei Expresslieferungen handelt es sich lediglich um eine bevorzugte Behandlung von Paketsendungen bzw. von Speditionssendungen. Der Text „Zustellung bis ... Uhr“, „Zustellung Next Day“, „Samstagszustellung bis ...Uhr“ oder ähnliche Bezeichnungen stellen lediglich einen gewünschten Liefertermin und keine versprochene Leistung bzw. keine zugesicherte Eigenschaft dar. Für verspätete Expresslieferungen kann die Halmburger GmbH nur in Höhe des Versandkostenanteils in Regress genommen werden. Weitere Kosten wie Wartezeiten, Standkosten, Rüstkosten und dergleichen werden von der Halmburger GmbH nicht übernommen. Der Grund liegt in den AdSp unserer Transportdienstleister, es sind z.B. höhere Gewalt wie Stau, widrige Witterungsbedingungen, Streik, Aussperrungen usw. komplett ausgenommen. Auch die geringen Sonderziehungsrechte machen einen Regress bei unserem Transportdienstleister nahezu unmöglich. Die Meldung über eine verspätete Zustellung muss innerhalb von 24 Stunden bei uns eingegangen sein, ansonsten gilt eine verspätete Zustellung als genehmigt!

Sendungen im Standardversand

Paketsendungen und Speditionssendungen im normalen Versand werden in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden in Deutschland (ohne Inseln) zugestellt. Diese Zeit ist eine Regellaufzeit und stellt keine versprochene Leistung bzw. zugesicherte Eigenschaft dar. Das gleiche gilt für Sendungen ins europäische und nichteuropäische Ausland. Die entsprechenden Regellaufzeiten außerhalb von Deutschland und die deutschen Inseln können bei der Halmburger GmbH erfragt werden. In Zeiten erhöhter Transportaufkommen wie z.B. in der Vorweihnachtszeit oder zwischen Feiertagen ist mit längeren Regellaufzeiten als angegeben zu rechnen.

Warenannahme

Überprüfen Sie bei Anlieferung durch den Spediteur/Paketdienstleister das Gut/Packstück auf äußere Beschädigung! Ist eine äußere Beschädigung (auch kleinste Schäden) erkennbar, sind Sie verpflichtet, sich diesen Mangel vom Spediteur/Paketdienstleister schriftlich bestätigen und quittieren zu lassen (z.B. auf Frachtbrief oder separatem Dokument). Sie haben weiter die Möglichkeit die Warenannahme zu verweigern oder im Beisein des Spediteurs/Paketdienstleisters das Packstück zu öffnen und zu kontrollieren und bei Defekt/Mangel ebenfalls dies vom Spediteur/Paketdienstleister bestätigen und quittieren zu lassen. Wenn Sie hingegen ein äußerlich beschädigtes Gut/Packstück vorbehaltslos annehmen, gilt die Annahme als genehmigt (freigezeichnet). Sollte dann durch den Transport ein Mangel an der Ware entstanden sein, ist ein Regress (Schadenersatz) nicht mehr möglich. Die Warenannahme unter Vorbehalt ohne exakte Beschreibung ist nicht ausreichend.

Prüfpflicht und Rügepflicht

Als ordentlicher Kaufmann sind Sie verpflichtet, die Ware qualitativ und quantitativ zu überprüfen (unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Verzögern) und einen Mangel bei uns ebenfalls unverzüglich anzuzeigen. Als Nichtkaufmann liegt es in Ihrem eigenen Interesse, die Ware ebenfalls unverzüglich bzw. in einem angemessenen Zeitraum qualitativ und quantitativ zu überprüfen und bei einem Mangel diesen bei uns unverzüglich bzw. in diesem angemessenen Zeitraum anzuzeigen. Für einen angemessenen Zeitraum zur Mängelrüge räumen wir Ihnen fünf Tage ein! Ansonsten gilt die Ware als angenommen und genehmigt. Ein eventueller Schadenersatz ist dann nicht mehr möglich.

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